Die Kurzfassung: Wer den Zaun baut, zahlt ihn zunächst allein. Eine Beteiligung des Nachbarn ist kein Automatismus – sie entsteht entweder durch Vereinbarung oder dort, wo das Nachbarrecht eine Einfriedungspflicht vorsieht. In Niedersachsen ist das im Nachbarrechtsgesetz geregelt, Bremen kennt kein solches Gesetz. Hier sind die Regeln, die in unserer Region tatsächlich angewendet werden.
Die Grundregel: Wer baut, bezahlt
Errichten Sie den Zaun auf Ihrem eigenen Grundstück, tragen Sie die Kosten allein – und behalten dafür alle Rechte. Sie bestimmen Modell, Höhe und Farbe, Sie sind Eigentümer, und Sie entscheiden später über Austausch oder Rückbau. Für viele unserer Kunden ist genau das die attraktivste Variante: klare Verhältnisse ohne Abstimmungsbedarf.
Wann der Nachbar mitziehen muss: die Einfriedungspflicht
§ 27 NNachbG kennt eine echte Einfriedungspflicht. Sie greift nicht immer, sondern setzt bestimmte Voraussetzungen voraus – insbesondere ein bebautes oder gewerblich genutztes Grundstück und ein entsprechendes Verlangen des Nachbarn. Ist die Pflicht ausgelöst, kann der Nachbar die Errichtung einer Einfriedung verlangen; die Kostenfrage regeln dann §§ 34 und 36 NNachbG.
Ein oft übersehener Sonderfall ist § 29 NNachbG, die Einfriedungspflicht des Störers. Geht die Beeinträchtigung von einem Grundstück aus – das klassische Beispiel sind Tiere, die auf das Nachbargrundstück gelangen –, trifft die Pflicht zur Einfriedung denjenigen, von dem die Störung ausgeht. Wer einen Hund hält, sollte das kennen; passende Höhen und Modelle finden Sie im Ratgeber Zaun für den Hund.
Was Sie verlangen können – und was nicht
Auch wenn eine Einfriedungspflicht besteht, heißt das nicht, dass Sie den Wunschzaun auf Nachbars Kosten bekommen. Maßstab ist nach § 28 NNachbG die ortsübliche Einfriedung. Lässt sich für die Gegend keine Ortsüblichkeit feststellen, kann ein Zaun bis 1,20 m Höhe verlangt werden. Alles darüber – die blickdichte 1,80-m-Anlage, das Schmuckmodell mit Zierspitzen – ist Ihre eigene Entscheidung und damit auch Ihre Rechnung.
| Situation | Wer trägt die Kosten? |
|---|---|
| Zaun steht ganz auf Ihrem Grundstück | Sie allein – dafür gehört er Ihnen allein |
| Gemeinsame Einfriedung auf der Grenze (§ 30) | Beide, üblicherweise hälftig – setzt Einigung voraus |
| Ortsübliche Einfriedung bei bestehender Pflicht | Nach §§ 34, 36 NNachbG, Maßstab ist das Ortsübliche |
| Aufwendigere Ausführung als ortsüblich | Der Mehrpreis geht zulasten dessen, der ihn wünscht |
| Störerfall, z. B. Tierhaltung (§ 29) | Derjenige, von dem die Störung ausgeht |
Unterhaltung: Wer streicht, repariert, ersetzt?
Bei der gemeinschaftlichen Einfriedung auf der Grenze regelt § 36 NNachbG Benutzung und Unterhaltung. Beide Nachbarn dürfen den Zaun nutzen, und beide tragen die Erhaltung mit. In der Praxis ist genau das die häufigste Konfliktquelle: Der eine möchte streichen, der andere sieht keinen Bedarf.
Unser Rat aus vielen Ortsterminen: Wählen Sie Material, das diese Diskussion gar nicht erst auslöst. Ein feuerverzinkter und pulverbeschichteter Metallzaun braucht über Jahrzehnte keinen Anstrich – warum das so ist, erklären wir im Ratgeber Feuerverzinkt oder pulverbeschichtet?
Sonderfall Außenbereich: Abstand zum Acker
Grenzt Ihr Grundstück an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche und liegen beide außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, kann der Nachbar nach § 31 NNachbG verlangen, dass die Einfriedung 0,6 m von der Grenze zurückbleibt. In unserer Region – zwischen Ottersberg, Oyten und dem Verdener Umland – ist das keine Randnotiz, sondern kommt regelmäßig vor.
Wenn der Zaun schon steht: die Zwei-Jahres-Grenze
§ 33 NNachbG schließt Beseitigungsansprüche aus, wenn der Nachbar nicht spätestens im zweiten Kalenderjahr nach Errichtung der Einfriedung Klage auf Beseitigung erhoben hat. Wer jahrelang schweigt und dann den Rückbau verlangt, kommt damit in der Regel zu spät. Umgekehrt heißt das für Bauherren: Die ersten beiden Jahre sind die kritische Phase.
Und in Bremen?
Bremen hat kein Nachbarrechtsgesetz. Maßgeblich sind das BGB (§§ 903 ff.), die Bremische Landesbauordnung und örtliche Satzungen; § 9 BremLBO begrenzt Einfriedungen zwischen Nachbargrundstücken hinter der vorderen Baulinie auf 2 m über der Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks. Eine gesetzliche Kostenteilung wie in Niedersachsen gibt es nicht – in Bremen zählt daher die Vereinbarung umso mehr. Was wir für Bremer Kunden leisten, steht auf Zaun kaufen in Bremen.
Die Nachbarvereinbarung: fünf Zeilen, die Streit ersparen
Halten Sie fest, was Sie besprochen haben. Das muss kein Notarvertrag sein – ein von beiden unterschriebenes Blatt genügt und wirkt vor allem dann, wenn ein Grundstück später verkauft wird:
- Genauer Standort: auf der Grenze oder mit Abstand, gemessen ab welchem Punkt
- Modell, Höhe und Farbe – am besten mit Produktbezeichnung
- Kostenteilung inklusive Montage und späterer Reparaturen
- Wer beauftragt, wer bezahlt die Rechnung, wie wird abgerechnet
- Was passiert bei Beschädigung oder Austausch
Wie hoch die Summe ausfällt, um die es dabei geht, rechnen wir im Ratgeber Was kostet ein Gartenzaun? durch.
Häufige Fragen
Muss sich mein Nachbar an den Zaunkosten beteiligen?
Nur, wenn eine Einfriedungspflicht besteht oder Sie sich auf eine gemeinsame Einfriedung geeinigt haben. Bauen Sie freiwillig auf Ihrem eigenen Grundstück, zahlen Sie allein.
Wie hoch darf der Zaun sein, den ich verlangen kann?
Maßstab ist die ortsübliche Einfriedung. Fehlt eine solche Ortsüblichkeit, sieht § 28 NNachbG einen Zaun bis 1,20 m vor. Welche Höhe funktional sinnvoll ist, zeigt unser Ratgeber Welche Zaunhöhe ist die richtige?
Wer zahlt, wenn der gemeinsame Zaun kaputtgeht?
Bei einer gemeinschaftlichen Einfriedung auf der Grenze tragen beide Nachbarn die Unterhaltung. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, haftet er dafür allein.
Gilt das auch für Hecken?
Für Anpflanzungen gelten eigene Grenzabstände nach § 50 NNachbG, die mit der Wuchshöhe steigen. Den direkten Vergleich ziehen wir im Ratgeber Zaun oder Hecke?
Hinweis: Dieser Beitrag gibt praktische Orientierung aus unserer Erfahrung als Zaunbauer (Stand August 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben das Bauamt Ihrer Gemeinde und – im Streitfall – eine Anwältin oder ein Anwalt.
Sie klären gerade die Zaunfrage mit dem Nachbarn? Wir liefern Ihnen gern ein nachvollziehbares Angebot, das Sie vorlegen können – Modell, Höhe und Preis transparent aufgeschlüsselt. Stellen Sie es sich über die Einkaufsliste zusammen oder rufen Sie uns an.









